Die Kurskosten werden von der jeweiligen Gemeinde übernommen.
Kurse, welche 4 Wochen vor der Durchführung abgesagt werden, werden zu 50%, solche, die 2 Wochen vor dem Kurstermin abgesagt werden, zu 100% in Rechnung gestellt.
Jegliche Haftung wird während Kurses durch die Lehrpersonen getragen.
Lehrpersonen haben die Pflicht während des Kurses anwesend zu sein.